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AHO Aktuell - 02.11.2006

Schweizer Hunde müssen bis Jahresende gekennzeichnet und registriert sein


Bern (aho) - Schweizer Hundehalter haben noch zwei Monate Zeit, ihre
Tiere durch einen Tierarzt kennzeichnen und registrieren zu lassen. Ab
dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz, ob jung oder alt,
gekennzeichnet und in der Datenbank ANIS registriert sein. Bereits
rund 380.000 von insgesamt 500.000 Hunden sind laut ANIS
gekennzeichnet und registriert. Alle noch säumigen Hundehaltenden
müssen dies in den kommenden zwei Monaten nachholen. Bereits
gekennzeichnete Hunde - mit Mikrochip oder Tätowierung - müssen nur
noch in der Datenbank ANIS eingetragen werden. In beiden Fällen können
sich die Hundehalter an ihre Tierarztpraxis wenden. Hierzu informiert
jetzt das Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz.

Auch künftig müssen Welpen innerhalb der ersten drei Monate mit einem
Mikrochip gekennzeichnet und bei ANIS registriert werden. Zudem
bleiben Hundehalter verpflichtet, Adress- und Halterwechsel und das
Ableben des Hundes ANIS zu melden. Mit der Maßnahme wird die
Hundepopulation ab 2007 bekannt sein. Die Kennzeichnungspflicht bringt
einiges: Entlaufene Hunde können ihrem Besitzer rasch zurückgegeben
werden. Hunde auszusetzen wird praktisch verunmöglicht. Zudem hilft
die Maßnahme den Behörden etwa bei Kontrollen an der Grenze
(Tollwutimpfung überprüfen) oder bei Abklärungen von problematischen
Hunden.

In der Praxis werden Hunde bereits seit Jahren gekennzeichnet. In
einigen Kantonen ist dies schon lange Pflicht. Wer zudem in die
Europäische Union oder ein Land mit so genannter urbaner Tollwut
reiste, musste sein Tier schon bislang gekennzeichnet haben. Weitere
Informationen zur Kennzeichnungspflicht finden Hundehaltende auf der
Website des BVET unter www.bvet.admin.ch > Tierschutz > Hunde >
Kennzeichnung oder bei ANIS unter www.anis.ch.



 



 

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