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AHO Aktuell - 17.11.2006

Nach Beißerei unter Hunden: Mischlingshund muss zum Wesenstest


Neustadt (aho) - Ein Mischlingshund, der einem anderen Hund erhebliche
Bisswunden zugefügt hat, muss sich nach einem Beschluss des
Verwaltungsgerichts Neustadt einem Wesenstest unterziehen.

Im entschiedenen Fall war der Hund, bei dem es sich nach Angaben
seiner Halterin um einen Boxer-Mischling handeln soll, an einem
Beißvorfall beteiligt; hierbei verletzte er einen anderen Hund schwer.
Die Verbandsgemeindeverwaltung gab der Halterin daraufhin auf, das
Tier zu einem Wesenstest vorzuführen; zugleich ordnete sie die
sofortige Vollziehung dieser Maßnahme an. Der Test soll durch die
örtlich zuständige Polizeihundestaffel bzw. einen sachkundigen
Hundeführer dieser Staffel im Beisein der Halterin vorgenommen werden.

Die Betroffene wandte sich mit einem Eilantrag an das
Verwaltungsgericht, hatte damit aber keinen Erfolg: Nach dem
Landesgesetz über gefährliche Hunde könne die Vorführung und
Begutachtung durch die Polizeihundestaffel angeordnet werden, wenn
konkrete Anhaltspunkte für die Gefährlichkeit eines Hundes bestünden.
Wegen des Beißvorfalls sei diese Voraussetzung zu bejahen. Es bestehe
die - hier nicht fern liegende - Möglichkeit, dass es sich bei dem
Tier um einen Hund handele, der eine über das natürliche Maß
hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe entwickelt
habe und der deshalb als gefährlicher Hund im Sinne des Gesetzes
anzusehen sei. Um dies festzustellen oder auch auszuschließen, habe
die Behörde mit sofortiger Wirkung den Wesenstest anordnen dürfen.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 18. Oktober 2006
- 5 L 1662/06.NW -





 



 

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