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AHO Aktuell - 22.11.2006

Hundehalterin zu Haft und Schmerzensgeld verurteilt


Monheim (aho) - Eine Hundehalterin wurde gestern wegen fahrlässiger
Körperverletzung vom Amtsgericht in Langenfeld (NRW) zu einer
Freiheitsstrafe von drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem
muss sie 1000 Euro Schmerzensgeld in monatlichen Raten zu je 50 Euro
an das Opfer zahlen.

Cornelia F. (47) war am 3. Juni mit Tochter und Hund unterwegs. Als
sie niemanden sah, ließ sie ihren Rottweiler-Labrador-Mischling
"Theisson" von der Leine. Das Tier sah Kinder auf einem nahe gelegenen
Bolzplatz, rannte los und verletzte einen fünfjährigen Jungen mit
Bissen in Nacken und Arm. Erst der Tritt eines zur Hilfe eilenden
Mannes konnte den Hund nach einigen Minuten von seinem Opfer trennen.

Die Angeklagte habe die Gegend gekannt, daher seien die Verstöße gegen
die Landeshundeverordnung und die generelle Anleinpflicht in Monheim
besonders zu gewichten. Das Urteil soll so ein Zeichen setzen: "Wenn
man weiß, dass man an einem Sportplatz vorbeikommt, dann weiß man, was
man zu tun hat", wird der Richter in der Presse zitiert.

Theisson befindet sich inzwischen in einer Hundetherapie in
Schleswig-Holstein. Im Januar soll er in eine neue Familie kommen.



 



 

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