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AHO Aktuell - 09.01.2007

Gericht: Katzenbesitzer muss nicht für Lackkratzer zahlen


Aachen / Köln (aho) - Autobesitzer müssen Katzen auf frischer Tat
ertappen, wenn sie Schadenersatz für Lackschäden bekommen wollen. Das
hat nach einem Bericht des "WDR" das Amtsgericht Aachen entschieden.
Es wies die Klage einer Autobesitzerin ab, die die Katze der Nachbarin
für ein zerkratztes Autodach verantwortlich machen wollte.



 



 

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