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AHO Aktuell - 12.01.2007
EU verbietet Wildvogelimport dauerhaft
Brüssel (aho) - Die EU hat am Donnerstag entschieden, den Import von
Wildvögeln dauerhaft zu verbieten. Ausschlaggebend hierfür war ein
Gutachten der Europäischen Lebensmittelbehörde, worin ein großes
Gesundheitsrisiko durch den Wildvogelimport festgestellt wurde.
Ausgenommen von dem Importverbot sind die Staaten, die auch bisher
schon die Erlaubnis hatten, lebendes Nutzgeflügel in die EU zu
exportieren. Zu diesen Staaten gehören: Kanada, Chile, Kroatien,
Neuseeland, die USA sowie einige Provinzen Brasiliens. Ebenfalls
ausgenommen sind Staaten, die geographisch an die EU grenzen: Andorra,
Lichtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und der
Vatikan-Staat. Das Einfuhrverbot gilt nicht für kommerzielles
Nutzgeflügel und für als Haustiere gehaltene Vögel in Begleitung ihrer
Eigentümer. Die Einfuhr dieser Vögel in die EU wird bereits durch
andere EU-Vorschriften geregelt.
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