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AHO Aktuell - 17.01.2007

Schweiz will Haftung für gefährliche Hunde verschärfen


Bern (aho) - In der Schweiz sollen Halter gefährlicher Hunde in
Zukunft schärfer für Schäden ihrer Tiere haften. Der Bundesrat ist
überzeugt, dass eine verschärfte Haftung zu einem besseren Schutz der
Menschen vor gefährlichen Hunden beiträgt. Er hat deshalb am Mittwoch
das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine
Teilrevision des Obligationenrechts auszuarbeiten.

Gemäß geltendem Recht haftet der Tierhalter für den von seinem Tier
angerichteten Schaden, außer er könne beweisen, dass er die gebotene
Sorgfalt für dessen korrekte Verwahrung und Beaufsichtigung
aufgewendet hat. Die Haftung zu verschärfen bedeutet, dass kein
Entlastungsbeweis mehr möglich ist; für die Haftung genügt, dass der
als gefährlich eingestufte Hund einen Schaden angerichtet hat.

Die für gefährliche Hunde vorgesehene Haftungsverschärfung soll im
Obligationenrecht verankert werden. Der Bundesrat hat sich in einem
Grundsatzentscheid ferner gegen die Pflicht zum Abschluss einer
Haftpflichtversicherung ausgesprochen. Da eine Haftpflichtversicherung
primär den Schädiger und nicht den Geschädigten schützt, könnte ein
Versicherungsobligatorium den Halter zu einem unvorsichtigen Verhalten
im Umgang mit gefährlichen Hunden verleiten. Dies wäre eine höchst
unerwünschte Folge einer Gesetzesrevision, welche die Verantwortung
der Hundehalter stärken will. In der Vernehmlassungsvorlage soll aber
auch ein allfälliges Versicherungsobligatorium zur Diskussion gestellt
werden.




 



 

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