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AHO Aktuell - 01.02.2007

Hamburger Tierheim bekommt bis zu 1,6 Mio. Zuschuss


Hamburg (aho) - Nach langen und gründlichen Verhandlungen ist am
Mittwoch im Tierheim Süderstraße eine Vereinbarung über die künftige
Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem HTV geschlossen worden.
Grundlegend neu dabei ist die Bemessungsgrundlage: Anstelle der bisher
üblichen pauschalen Abgeltung tritt eine mengenabhängige Berechnung
der vom HTV zu erbringenden Aufgaben. Dadurch wird das Ziel erreicht,
die geforderte Transparenz über Aufgabenwahrnehmung des HTV und
Zahlungen der Stadt herzustellen. Unter Zugrundelegung der Fallzahlen
des Jahres 2005 wäre demnach künftig von einem Gesamtvolumen von bis
zu 1,6 Mio. Euro auszugehen. Dies läge leicht unterhalb der Zahlungen
der vergangenen Jahre. Hamburg hatte zuletzt insgesamt 1,634 Mio. Euro
an den HTV gezahlt. Die Vereinbarung gilt zunächst bis Ende 2008.

Gesundheitsstaatsrat Dietrich Wersich: "Die neue Vereinbarung ist eine
gute Grundlage für die Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen der
Stadt und dem Tierschutzverein, ohne dass dadurch ein Versorgungs-
oder Vermittlungsmonopol vereinbart wird. In intensiven Verhandlungen
ist es sowohl gelungen, den sprunghaften Kostenanstieg der vergangenen
Jahre zu stoppen, als auch die vielfach geforderte Kostentransparenz
herzustellen. Erstmals werden die vom HTV übernommenen Aufgaben nicht
mehr pauschal abgegolten, sondern aufgrund klarer, nachvollziehbarer
und vertretbarer Berechnungsgrundlagen."

Die neue Vereinbarung sieht insbesondere vor, dass der HTV als
"Fundbüro für Tiere" in seinen Einrichtungen im Tierheim Süderstraße
Fundtiere sowie Verwahr- und Beobachtungstiere aufnimmt, artgerecht
unterbringt, versorgt und tiermedizinisch betreut. Fundtiere in diesem
Sinne sind Hunde, Katzen und Kleintiere wie z.B. Ziervögel,
Haus-Kaninchen oder kleine Terrarientiere. Bei Verwahrtieren handelt
es sich um Tiere, die aufgrund behördlicher Anordnung sichergestellt,
beschlagnahmt oder eingezogen worden sind. Diesbezüglich hat der HTV
gleichzeitig bis zu 80 Verwahrhunde aufzunehmen, auch solche, die als
gefährlich im Sinne des Hundegesetzes gelten. Bei Beobachtungstieren
handelt es sich um Tiere, die aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung
unter amtliche Beobachtung gestellt worden sind.

Die Stadt kann allerdings auch von ihrem Recht Gebrauch machen, Tiere
in anderen Einrichtungen als denen des HTV unterzubringen. In Bezug
auf Verwahrhunde gilt dies allerdings erst dann, wenn mehr als 30
dieser Tiere im Tierheim Süderstraße untergebracht sind. Zu den
weiteren Aufgaben des HTV gehört auch weiterhin im Einzelfall die
Durchführung von Wesenstests für gefährliche Hunde im Sinne des
Hundegesetzes sowie die Vermittlung an geeignete Personen und
Institutionen. Darüber hinaus hat der HTV der Stadt vierteljährlich
über Art und Umfang seiner Tätigkeiten zu berichten.

"Hoffentlich ist durch die monatelange Diskussion, die der
Vereinbarung vorausgegangen ist, auch in der Öffentlichkeit das
Bewusstsein gewachsen, welche hohen Kosten durch die Versorgung dieser
so genannten "Fundtiere" entstehen, die wohl eher nicht "verloren
gegangen", sondern ausgesetzt worden sind: Die ehemaligen Besitzer
wissen nun, wie viele Kosten sie dem Tierschutzverein und der Stadt
und damit dem Steuerzahler mit ihrer Tat aufdrücken. Ich hoffe, dass
manche Bürger unserer Stadt zukünftig von dieser billigen Entsorgung
ihrer Verantwortung für Haustiere Abstand nehmen", so Wersich
abschließend.


 



 

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