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AHO Aktuell - 20.02.2007

3.700 Euro: Hundehalter muss für Unterbringung im Tierheim zahlen


Neustadt (aho) - Für die Unterbringung seines Hundes im Tierheim kann
das Ordnungsamt von einem Hundehalter ca. 3.700 Euro jährlich
verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts in
Neustadt (Rheinland-Pfalz) hervor.

Der Kläger ist Eigentümer eines Staffordshire-Terriers mit Namen Paul.
Das Tier ist seit Juli 2003 auf behördliche Anordnung im Tierheim
untergebracht, weil er nach Angaben des Gerichts als nicht geeignet
galt, den Hund zu halten. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von ca.
3.700 Euro im Jahr, deren Bezahlung vom Hundehalter verlangt wird.

Zu Recht, wie jetzt das Verwaltungsgericht auf Klage des Hundehalters
hin entschieden hat: Als Eigentümer des Hundes habe er die Kosten des
Tierheims zu tragen, nicht die Allgemeinheit. Der Betrag sei durch
Rechnungen des Tierheims belegt; danach fielen für jeden Tag der
Unterbringung ca. 10 Euro an. Auch für die weiter entstehenden Kosten
bleibe der Halter erstattungspflichtig, es sei denn, er überlasse das
Tier einer zuverlässigen und geeigneten Person.

Gegen das Urteil ist binnen eines Monats nach Zustellung ein Antrag
auf Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz zulässig.

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 9. Februar 2007 - 5 K
1373/06.NW -



 



 

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