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AHO Aktuell - 21.02.2007

Kreis Karlsruhe: 100 Verstöße bei 257 Tierschutzkontrollen aufgedeckt


Karlsruhe (aho) - Der Tierschutz war auch im Jahr 2006 ein Dauerthema.
Dies wird insbesondere durch die Anzahl der im Landkreis Karlsruhe
durchgeführten Tierschutzüberprüfungen deutlich. "So wurden bei den
257 im Jahr 2006 durchgeführten Kontrollen etwa in 100 Fällen Mängel
oder Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt", so bilanziert
der Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Dr.
Klaus Joachim Thierer bei der Vorlage des Jahresberichts 2006. Bei 44
Überprüfungen mussten aufgrund der festgestellten Verstöße Maßnahmen
eingeleitet werden.

Auch im Jahr 2006 waren diese Verstöße von unterschiedlichster Art und
Schwere. Aufgrund erheblicher Beanstandungen wurden 31 so genannte
förmliche tierschutzrechtliche Anordnungen erlassen. So wurden neben
der Untersagung von gewerblicher Tätigkeiten wie Zucht, Handel und
Betreiben eines Reitbetriebes alleine in sechs Fällen eine Reduktion
des Tierbestandes angeordnet, so die weiteren Ausführungen von
Thierer. In sechs Fällen war es sogar vor der Überprüfung der
Tierhaltung notwendig, zunächst mit einer Verfügung anzuordnen, dass
ein Betreten der Tierhaltung zu ermöglichen ist und die Tierhalter die
Überprüfung ihrer Tiere zu dulden haben. Dies stellt eine
Verdreifachung zum Vorjahr dar. Darüber hinaus wurden in sechs Fällen
Zwangsgelder festgesetzt, da die Missstände trotz Anordnung nicht
beseitigt worden waren. Ferner wurden aufgrund festgestellter Verstöße
gegen das Tierschutzgesetz im letzten Jahr 28 Bußgeldverfahren
eingeleitet. Unter anderem wurden Verstöße wegen unerlaubter Zucht,
Verstoß gegen ein bestehendes Tierhalteverbot oder wegen Schlachten
ohne Betäubung geahndet. Auch wurden wie im Vorjahr Verstöße beim
Transport von Tieren sowie gegen die Vorschriften bei der Hundehaltung
festgestellt, führt der Amtsleiter im Jahresbericht weiter aus. In
drei besonders schweren Fällen wurde Strafanzeige bei der
Staatsanwaltschaft vorgelegt. In einem Fall wurde der Tierhalter
bereits zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Die beiden anderen Fälle
sind derzeit noch anhängig. Außerdem wurde im zurückliegenden Jahr ein
Strafverfahren aus dem Jahr 2005 abgeschlossen und der Tierhalter
rechtskräftig verurteilt.

Die im letzten Jahr festgestellten Mängel betrafen die
unterschiedlichsten Tierarten. So wurde in einem Fall eine umfassende
Reduktion des Damwildbestandes angeordnet, da in dem betroffenen
Gehege ein erheblicher Überbesatz festgestellt wurde. In einem anderen
Fall wurden bei einer gewerblichen Hundezucht so viele Tiere
festgestellt, dass die Halter mit der Pflege völlig überfordert waren.
Darüber hinaus wurden Welpen in einem völlig dunklen, muffigen Keller
gehalten. Ferner wurde bei einem Pferd ein faustgroßer Tumor
festgestellt, dessen Entfernung der Tierhalter mittels Abbindung
selbst übernommen hatte. Bei einem Schafhalter war ebenfalls ein
erheblicher Überbesatz festzustellen, so dass nur ein Teil der Tiere
auf der Weide einen witterungsgeschützten Unterstand hatte.

Dr. Thierer weist darauf hin, dass nach dem Tierschutzgesetz für die
Ausübung bestimmter Tätigkeiten wie beispielsweise das gewerbliche
Züchten, das Betreiben von Tierpensionen und Reitställen und den
gewerblichen Handel mit Tieren ein so genannter Erlaubnisvorbehalt
besteht. Das bedeutet, dass mit der Tätigkeit erst nach Überprüfung
und Genehmigung der Behörde begonnen werden darf. Im vergangenen Jahr
konnten vom der Behörde wie im Vorjahr dreizehn Erlaubnisse nach den
Vorschriften des Tierschutzgesetzes ausgestellt werden. So wurden eine
Hundezucht, ein Reitbetrieb, ein Zoofachhandel, vier Vogel-
beziehungsweise Tierparks, drei Tierheime oder tierheimähnliche
Einrichtungen, eine Katzenpension und zwei Vogeltauschbörsen
genehmigt.

Abschließend erläutert der Amtstierarzt Verfahren im Rahmen der
Amtshilfe. Beispielsweise wurde bei einem Hund eine Rassebestimmung
vorgenommen und bei zwei weiteren Hunden, mit welchen es zurückliegend
zu Beißvorfällen gekommen war, wurden Gutachten über eine mögliche
Gefährlichkeit erstellt.




 



 

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