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AHO Aktuell - 26.02.2007

Delmenhorst: Bußgeld für nicht beseitigten Hundekot


Delmenhorst (aho) - Der Fachdienst Umwelt der Stadt Delmenhorst weist
Hundehalter erneut auf ihre Pflicht hin, die Verunreinigungen
öffentlicher Flächen durch Hundekot zu beseitigen. Bei Hundekot
handelt es sich um Abfall, der über die Restabfallbehälter zu
entsorgen ist, heißt es in einer Presseinformation.

Die Entrichtung der Hundesteuer befreit Hundehalter nicht davon, die
Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß zu entsorgen. Die
Hundesteuer ist eine reine Regulierungssteuer ohne entsprechende
Gegenleistung, die als Einnahme dem städtischen Haushalt zufließt, so
der Fachdienst Umwelt von Delmenhorst in einem Appell an die
Hundehalter

Das Liegenlassen auf öffentlichen Geh- und Radwegen sowie die nicht
ordnungsgemäße Entsorgung des Hundekots ist eine Ordnungswidrigkeit
und kann in Delmenhorst mit einer Geldbuße bis zu 100 Euro geahndet
werden.



 



 

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