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AHO Aktuell - 06.03.2007

Solothurn: Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde


Solothurn (aho) - Der Regierungsrat des Schweizer Kantons Solothurn
hat die Bewilligungspflicht für die Haltung von Hunden bestimmter
Rassen beschlossen. Deren Halter müssen den Nachweis erbringen, dass
sie einen Hundeerziehungskurs erfolgreich absolviert haben.

Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire
Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo
Argentino und Fila Brasileiro - diese Hunde und deren Kreuzungen
bedürfen neu - so der Beschluss des Regierungsrates - einer
Haltebewilligung des Veterinärdienstes. In Zukunft dürfen solche Hunde
nur noch angeschafft werden, wenn sie einer einwandfreien, anerkannten
Zucht entstammen. Für bereits längere Zeit problemlos gehaltene Hunde
dieser Rassen und Kreuzungen gelten spezielle Übergangsbestimmungen.

Damit will der Regierungsrat, soweit es in seiner Macht steht,
verhindern, dass es zu Vorfällen, wie jenem im Dezember 2005 in
Oberglatt kommt. Damals wurde ein Kind von Pitbulls auf dem Weg in den
Kindergarten angefallen und getötet.

Hunde müssen nicht immer an der Leine laufen. Dafür müssen Halter von
bestimmten Rassen mit ihren Hunden einen Erziehungskurs absolvieren.
Sie müssen dort zeigen, dass sie ihren Hund im Griff haben. Ist das
nicht der Fall, wird ihnen Leinenzwang für ihren Hund verordnet.




 



 

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