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AHO Aktuell - 12.03.2007

Verbraucherschutzamt Düsseldorf warnt vor unseriösen Flugpatenschaften


Düsseldorf (aho) - Zur Vorsicht rät das Amt für Verbraucherschutz der
Stadt Düsseldorf, wenn Reisende im Ausland von Organisationen
angesprochen werden und Tiere - als so genannte Flugpaten - mit nach
Deutschland nehmen sollen. Der Flugpate ist während des Transportes
für das Tier verantwortlich und muss auch die geltenden
Einreisebestimmungen beachten. Nach Mitteilung der Verbraucherschützer
werden am Düsseldorfer Flughafen immer wieder Hunde und Katzen
sichergestellt und in Quarantäne untergebracht, weil die
Einfuhrvorschriften nicht beachtet wurden. Bis zur Freigabe des Tieres
kommen dann schnell mehrere hundert Euro an Unterbringungskosten
zusammen. Dafür muss der Flugpate, als Verursacher, aufkommen.
Zusätzlich wird ein Bußgeld fällig.

Reisende sollten sich in jedem Fall - auch vom Urlaubsort aus - in
Deutschland bei den zuständigen Veterinärämtern über die Organisation
und die geltenden Einreisebestimmungen erkundigen. Seriöse
Organisationen werden dieses Anliegen immer unterstützen. Fragen zu
Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und andere Heimtiere
beantwortet das Amt für Verbraucherschutz unter der Telefonnummer
(Düsseldorf) 89-93242.

Außerdem weisen die Verbraucherschützer angesichts der bevorstehenden
Osterferien auf die wichtigsten Einreisebestimmungen für Hunde und
Katzen hin:

Hunde und Katzen, die nicht dazu bestimmt sind, an andere Personen
weiter gegeben zu werden und aus einem EU-Mitgliedstaat stammen,
müssen über einen "EU-Heimtierausweis" verfügen. Das Tier muss
eindeutig - durch Mikrochip oder Tätowierung - gekennzeichnet sein.
Darüber hinaus muss in dem EU-Heimtierausweis eine gültige, in der
Regel 30 Tage alte Tollwutschutzimpfung tierärztlich dokumentiert
sein.

Wenn ein Hund oder eine Katze aus einem Land, in dem die Tollwut
heimisch ist, wie zum Beispiel der Türkei, mitgebracht werden soll,
ist sogar eine Blutuntersuchung erforderlich, die mindestens drei
Monate vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen werden muss,
informieren die Verbraucherschützer.



 



 

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