Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 23.03.2007

Gericht: Kommune darf das Füttern von Tauben verbieten


Hamm (aho) - Ein von einer Gemeinde angeordnetes allgemeines
Taubenfütterungsverbot steht nach einer aktuellen Entscheidung des 2.
Senats für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm im Einklang mit
Verfassungsrecht. Das Oberlandesgericht hat damit ein Urteil des
Amtsgerichts Hagen, das wegen unerlaubter Taubenfütterung eine
Geldbuße in Höhe von 20,-- Euro verhängt hatte, in zweiter Instanz
bestätigt.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts verstößt ein kommunales
Taubenfütterungsverbot weder gegen die im Grundgesetz verankerte
Staatszielbestimmung des Tierschutzes noch gegen Grundrechte. Das
Füttern von Tauben als eine das Wohlbefinden von Tieren unterstützende
Äußerungsform von Tierliebe kann bei Vorliegen vernünftiger Gründe
nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch staatliche
Maßnahmen beschränkt werden. Ein Taubenfütterungsverbot einer Gemeinde
wahrt diesen verfassungsrechtlich zu beachtenden Rahmen: In großen
Scharen auftretende Tauben können nicht nur Schäden an Gebäuden und an
anderen Gegenständen verursachen, sondern durch Verunreinigungen auch
zu persönlichen Beeinträchtigungen von Menschen führen. Ein
Fütterungsverbot stellt demgegenüber einen nur sehr begrenzten
Eingriff in die Freiheit der Ausübung von Tierliebe dar, welcher durch
das insoweit überwiegende Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt
ist.

Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 22.02.2007 - 2 Ss OWi 836/06 -



 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de