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AHO Aktuell - 05.04.2007

Rheinland-Pfalz : 10. Tollwut-Schluckimpfung für Füchse


Koblenz (aho) - Ab dem 16. April werden in Rheinland-Pfalz wieder
Füchse gegen Tollwut geimpft. Das teilt das Landesuntersuchungsamt
(LUA) mit.

Spezialflugzeuge werfen insgesamt 147.200 streichholzschachtelgroße
Köder ab. Für deren gleichmäßige Verteilung sorgen eine
satellitengestützte Navigation und steuerbare präzise Abwurfautomaten.
Dort, wo Menschen wohnen, findet möglichst keine Flugauslage statt,
sondern wird durch sorgfältige Handauslage von 21.600 Ködern durch
Jäger, Förster und Behördenmitarbeiter größtmöglich gewährleistet,
dass diese nicht in Vorgärten, auf Sportplätze, Straßen, zwischen
Häusern und andere ungeeignete Orte gelangen.

Das Impfgebiet umfasst die Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad
Kreuznach, den Rhein-Pfalz-Kreis, den Donnersbergkreis sowie Teile der
Landkreise Birkenfeld, Kaiserslautern, Kusel und Südliche Weinstraße.

Der Landkreis Mainz-Bingen liegt ebenfalls im Impfgebiet - ausgenommen
die Gemeinden Breitscheid, Manubach, Oberdiebach, Oberheimbach und
Niederheimbach sowie die Stadt Bacharach.

Außerdem betroffen sind die kreisfreien Städte Frankenthal,
Ludwigshafen, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Worms und
Kaiserslautern.

Die eigentliche Impfflüssigkeit steckt in Plastik eingeschweißt im
Inneren des braunen Futterpresslings. Menschen sollten die Köder nicht
anfassen. Falls ein Hund oder eine Katze einen Impfköder zerbeißt oder
schluckt, sollten ihre Besitzer unter keinen Umständen versuchen, ihn
den Tieren abzunehmen, damit sie nicht Gefahr laufen, mit
möglicherweise ausgetretenem Impfstoff in Berührung zu kommen.

Sollten jedoch Menschen mit der Impfflüssigkeit in Berührung kommen,
wird empfohlen, die Hände mit Wasser und Seife zu waschen, mit Alkohol
zu desinfizieren und sofort einen Arzt aufzusuchen. Eine nachträgliche
Impfung kurze Zeit nach einer möglichen Ansteckung kann den Ausbruch
der Krankheit verhindern. Für Haustiere ist der in den Ködern
enthaltene Impfstoff unschädlich. Damit Hunde die Köder nicht fressen
und damit den Impferfolg bei den Füchsen beeinträchtigen, sollten sie
im Impfgebiet von 16. April bis 6. Mai 2007 nicht frei laufen.

Wildtiere, die ihre angeborene Scheu verloren haben und Wesens- bzw.
Verhaltensänderungen wie erhöhte oder verminderte Erregung,
Aggressivität oder Benommenheit zeigen, könnten tollwutkrank sein und
sollten deshalb nicht berührt werden.

Die Behandlung tollwutinfizierter Tiere ist aus guten Gründen
verboten. Deshalb ist die vorsorgliche Schutzimpfung von Hunden und
Katzen als besonders gefährdete Haustierarten gegen Tollwut auch
weiterhin ratsam und sinnvoll.



 



 

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