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AHO Aktuell - 12.04.2007

Impfaktion gegen Tollwut bei Füchsen in Baden-Württemberg


Stuttgart (aho) - Wie das Ministerium für Ernährung und Ländlichen
Raum von Baden-Württemberg am Donnerstag (12. April) mitteilte, wird
im nördlichen Landesteil von Baden-Württemberg ab dem 16. April 2007
eine erneute Impfaktion gegen Tollwut in Baden-Württemberg starten.
Diese wird in enger Abstimmung mit den benachbarten Bundesländern
Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz durchgeführt. Das aktuell
bestehende baden-württembergische Impfgebiet mit einer Gesamtfläche
von 3.275 Quadratkilometern umfasst die gesamten Landkreise
Rhein-Neckar und Neckar-Odenwald und Teile des Landkreises Heilbronn,
sowie die Stadtkreise Mannheim, Heidelberg und Teile des Stadtkreises
Heilbronn. Die flächendeckende Ausbringung des Impfstoffes in Form von
Fressködern erfolgt bei der Impfaktion vorrangig per Flugzeug; in der
Nähe bewohnter oder bebauter Gebiete werden die Köder von Hand
ausgelegt. Die Auslegung im gesamten Gebiet dauert etwa zehn Tage.

Die Bevölkerung in den Impfgebieten wird gebeten, die Köder nicht zu
berühren. Sollten dennoch Köder versehentlich berührt oder zerstört
werden, so bittet das Ministerium, insbesondere bei direktem
Hautkontakt mit der Impfstoffflüssigkeit, das zuständige
Gesundheitsamt zu informieren und aufzusuchen. Damit Hunde keine
ausgelegten Köder fressen und damit den Impferfolg bei Füchsen
einschränken, sollte man diese im Impfgebiet für etwa eine Woche nach
Abschluss der Beköderung nicht frei laufen lassen.

Am 2. Dezember 2004 war erstmals seit 1996 wieder bei einem in
Elztal/Muckental (Neckar-Odenwald-Kreis) erlegten Fuchs die Tollwut in
Baden-Württemberg diagnostiziert worden. Danach wurden im
Neckar-Odenwald-Kreis bis heute lediglich insgesamt acht weitere Fälle
bei sieben Füchsen und einem Reh festgestellt. Der letzte positive
Befund von Tollwut in Baden-Württemberg liegt erfreulicherweise
bereits über zwei Jahre zurück. Für eine endgültige Entwarnung oder
ein Nachlassen der Bekämpfungs- und Impfmaßnahmen wäre es zum jetzigen
Zeitpunkt dennoch zu früh. Nach den rechtlichen Vorgaben der
Tollwut-Verordnung muss die Impfung mindestens noch zwei Jahre im
Anschluss an den letzten bestätigten Tollwutfall durchgeführt werden.
Die hohe Populationsdichte und die intensive Wanderungstätigkeit der
Füchse machen eine weitere Impfung notwendig. Deshalb müssen die
intensiven Beobachtungs- und Untersuchungsmaßnahmen weitergeführt
werden, um ein mögliches erneutes Aufflackern des Seuchengeschehens zu
erkennen.

Die zuständigen Behörden fordern die Jäger im Land, vor allem in den
gefährdeten Stadt- und Landkreisen, auf, verstärkt Füchse zu
beobachten und zu bejagen. Auffälligkeiten sollten unverzüglich den
zuständigen Veterinärbehörden gemeldet werden. Wichtig ist auch, dass
insbesondere verendete Füchse, sowie andere verhaltensauffällige Tiere
untersucht werden.

Zusatzinformationen:

Die Tollwut ist eine gefährliche Infektionskrankheit für Säugetiere
und den Menschen, die durch ein Virus hervorgerufen wird, das sich im
Speichel infizierter Tiere befindet. Die Übertragung auf den Menschen
erfolgt durch Bisse, Kratzen und Lecken oder durch Verunreinigung von
Wunden und Hautabschürfungen durch tollwütige Wildtiere oder
Haustiere, die sich an infizierten Wildtieren angesteckt haben. Bei
infizierten Tieren verläuft die Krankheit meist akut und endet nach 4
bis 10 Tagen mit dem Tod. Anzeichen einer Infektion sind Wesens- und
Verhaltensänderungen wie erhöhte oder verminderte Erregung,
Aggressivität oder Benommenheit. Wildtiere verlieren ihre angeborene
Scheu und dringen bis in Ortschaften vor, sind orientierungslos,
angriffslustig oder beißsüchtig.



 



 

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