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AHO Aktuell - 17.04.2007

Mannheim: Frühjahrs-Impfaktion gegen Tollwut bei Füchsen beginnt


Mannheim (aho) - Am 21. April beginnt die erste Tollwutimpfaktion
dieses Jahres in Mannheim. Zunächst werden im Gebiet nördlich der BAB
6, im Sandhofer Wald und im Käfertaler Wald sowie im Waldpark /
Reißinsel und in Straßenheim (gesamtes Gebiet östlich der BAB 6)
präparierte Köder zur Immunisierung der Füchse per Flugzeug
ausgebracht. Die bebauten Gebiete innerhalb der Stadtgrenzen sind
davon ausgenommen. Im restlichen Stadtgebiet werden die Köder ab dem
11. Mai per Hand in siedlungsnahen Gebieten und öffentlichen
Grünanlagen ausgebracht.

Um den Erfolg der aktuellen Immunisierungsaktion nicht zu gefährden,
gelten folgende Verhaltenshinweise:

- Unabhängig vom eigenen Tollwutimpfschutz dürfen Hunde nach
Ausbringung der Köder im Impfgebiet vier Wochen lang nicht frei
laufen, um zu vermeiden, dass sie ausgelegte Köder fressen und damit
den Impferfolg bei Füchsen einschränken. Katzen sollten ebenfalls vier
Wochen lang nicht im Impfgebiet frei laufen. Falls ein Haustier einen
Köder frisst, besteht keine Gefahr für das Tier. Bitte den Tieren
keinen Köder aus dem Maul nehmen!

- Ausgelegte Köder bitte nicht berühren. Bei einem direkten
Hautkontakt mit Ködern oder mit der Impfstoffflüssigkeit bitte
umgehend die Hände waschen und den Fachbereich Gesundheit (Telefon
293-2223 oder -2222) informieren.

- Wer verendete oder verdächtige Tiere - vor allem kranke bzw.
verhaltensgestörte Füchse - feststellt, soll umgehend den städtischen
Veterinärdienst (Telefon 293-6350 oder -6358) informieren.

Mannheim liegt in einem tollwutgefährdeten Bezirk, nachdem
Tollwutfälle bei Füchsen im hessischen Odenwald und im
Rhein-Neckar-Kreis aufgetreten sind. Die Frühjahrsaktion zur
Immunisierung der Füchse findet auf Anweisung des
baden-württembergischen Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum
und in Abstimmung mit den benachbarten Bundesländern statt und wird
vom städtischen Veterinärdienst im Fachbereich Sicherheit und Ordnung
organisiert. Das Ministerium hat als weitere Schutzmaßnahmen die
verstärkte Bejagung und die Untersuchung aller erlegten und
verunfallten Füchse angeordnet.

Der letzte positive Befund von Tollwut in Baden-Württemberg liegt
bereits über zwei Jahre zurück. Nach den rechtlichen Vorgaben der
Tollwut-Verordnung werden die intensiven Screeningmaßnahmen
weitergeführt, um ein mögliches erneutes Aufflackern des
Seuchengeschehens beziehungsweise eine Seuchenverbreitung unter der so
genannten "Impfdecke" rechtzeitig zu erkennen.



 



 

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