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AHO Aktuell - 17.04.2007

In Mannheim gilt Taubenfütterungsverbot


Mannheim (aho) - "Das Taubenfüttern ist und bleibt in Mannheim
verboten, daran ändern auch Presseberichte nichts, die Ende letzter
Woche das Gegenteil verkündeten", verweist Bürgermeister Rolf Schmidt
erneut auf das städtische Konzept zur wirksamen, nachhaltigen und
tierschutzgerechten Reduzierung des Stadttaubenbestandes mit dem
Fütterungsverbot als einem zentralen Bestandteil. Der Kommunale
Ordnungsdienst überwacht die Einhaltung, Verstöße werden regelmäßig
mit einem Bußgeld von 30 Euro geahndet.

Das Konzept vom Sommer 2001 wird immer wieder aktualisiert. Wie
mehrfach berichtet, liegt seit 2004 ein weiterer Schwerpunkt auf der
Begrenzung der Fortpflanzung durch betreute Taubentürme und - schläge
in enger Zusammenarbeit und mit tatkräftiger, auch finanzieller
Unterstützung durch den Tierschutzverein Mannheim. "An den beiden
Taubentürmen am Neckarufer, Höhe Kurpfalzbrücke, haben wir die Ahndung
des Taubenfütterungsverbotes so lange ausgesetzt, bis die Tauben die
neue Heimat angenommen haben", erläutert Schmidt das
Ansiedlungsverfahren. Dieses Ziel ist inzwischen erreicht.

Aktuell konzentrieren sich Stadt und Tierschutzverein darauf, in
Gebäuden an Friedrichs- und Luisenring Taubenschläge einzurichten, um
die dort massive Population regulieren zu können. "Mindestens zwei
Schläge sind dazu nötig", schätzt Klaus Eberle, als Leiter des
Fachbereichs Sicherheit und Ordnung zuständig für Umsetzung und
Weiterentwicklung der städtischen Maßnahmen. In K 2 sieht er alle
Voraussetzungen als gegeben an: Die Tauben sitzen dort schon ab.
"Gemeinsam mit dem Tierschutzverein haben wir beschlossen, das Füttern
an den Taubentürmen in reduziertem Umfang weiterhin noch zu dulden,
damit sich die Tauben nicht an andere Örtlichkeiten, etwa wieder
verstärkt in die Innenstadt, zurückziehen. Dies gilt nur so lange, bis
der neue Taubenschlag in Betrieb ist", begründet Eberle die örtlich
wie zeitlich begrenzte Maßnahme. Sie ist kein Signal für eine
Aufhebung des Taubenfütterungsverbotes in Mannheim.

"Wir sind sicher, dass die Mehrheit der Mannheimerinnen und Mannheimer
das auch gar nicht will", schließt Eberle aus den Erfahrungen seines
Vollzugspersonals. Nur sehr wenige, die vor Ort beim Füttern
angetroffen werden, zeigen sich uneinsichtig. Bei knapp 400 gezielten
Kontrollen im ersten Quartal 2007 musste der KOD acht Anzeigen
erstatten. Dennoch gibt es wenige Menschen, die täglich kiloweise
hochwertiges Futter auslegen und damit die gemeinsamen Bemühungen von
Stadt und Tierschutzverein unterlaufen. Fachbereichsleiter Eberle weiß
aus Gesprächen mit ihnen, dass sie aus tiefster innerer Überzeugung,
die einem Märtyrerhaften Sendungsbewusstsein gleich kommt und mit Buß-
oder Zwangsgeldern sogar eher noch gesteigert wird, ihre Zeit und viel
Geld dem Taubenfüttern widmen. Eberle sieht hier Handlungsbedarf,
zumal Überwachung und Fallbearbeitung wertvolle Ressourcen binden:
"Das städtische Konzept muss diese Tatsachen berücksichtigen und
entsprechend weiterentwickelt werden." Eine denkbare Variante sieht er
in der kontrollierten Duldung des artgerechten Fütterns an einer
einzigen Örtlichkeit, eine weitere in der Einbeziehung Einzelner in
die Betreuung der Taubenschläge.

"Wir denken gemeinsam mit dem Tierschutzverein weiter nach,
integrieren gegebenenfalls neue Maßnahmen in unser Konzept und führen
es in den derzeit in Kraft befindlichen Komponenten fort", bekräftigen
Schmidt und Eberle die Mannheimer Haltung. Dazu gehört auch, dass
Tauben weiterhin zum Zwecke der Untersuchung auf Keime und Parasiten
eingefangen werden. Nach wie vor ist der heutige Stadttaubenbestand
deutlich gesünder als 2001. Nach wie vor bleibt die Tötung von Tauben
deshalb ausgesetzt. Nach wie vor gilt in Mannheim: Taubenfüttern
verboten!



 



 

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