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AHO Aktuell - 13.06.2007

Keine neuen Fälle von Blutarmut bei Pferden im Landkreis Fulda


Fulda (aho) - Die zwischenzeitlich der Veterinärbehörde des
Landkreises Fulda mitgeteilten Ergebnisse aus dem zuständigen
Landeslabor in Gießen von untersuchten Pferden waren ausnahmslos
negativ. Das heißt, dass bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine neuen
Fälle von infektiöser Anämie aufgetreten sind.

Laut Mitteilung von Landrat Bernd Woide wurden unmittelbar nach
Bekantwerden der Erkrankung eines Tieres im Landkreis Fulda in enger
Zusammenarbeit mit dem zuständigen hessischen Ministerium für Umwelt,
ländliche Entwicklung und Verbraucherschutz, dem Regierungspräsidium
Kassel sowie dem Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut
für Tiergesundheit, die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Hierzu
zählten zunächst die Sperrung von drei Reiterhöfen und einer
stationären Tierklinik sowie die Ausweisung von zwei Schutzzonen in
denen ein allgemeines Verbringungsverbot für Pferde nach außen
bestehe.

Da die infektiöse Anämie eine äußerst selten auftretende Tierseuche
darstelle, habe das Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und
Verbraucherschutz auf wissenschaftliche Empfehlung des
Friedrich-Löffler-Instituts nunmehr weitere präventive Maßnahmen
angeordnet. Hintergrund dieser Anordnungen sei die Tatsache, dass die
Veterinärbehörden jede Möglichkeit einer Übertragung der Erkrankung
durch bereits abgeschlossene tierärztliche Behandlungen ausschließen
wollten. Zu diesem Zweck seien in den vergangenen Tagen umfangreiche
Untersuchungen von denkbaren Übertragungswegen bei tierärztlichen
Behandlungen vorgenommen worden.

Die Maßnahmen seien den betreffenden Tierhaltern bereits mündlich
mitgeteilt worden und würden in den nächsten Tagen noch einmal
schriftlich bestätigt, teilte Landrat Woide weiter mit. Die
betreffenden einzelnen Pferde würden unter amtliche Beobachtung
gestellt, müssten möglichst von den anderen Pferden getrennt und
dürften von den Gehöften oder ihrem sonstigen Standort nicht entfernt
werden. Alle anderen Pferde in den jeweiligen Beständen seien hiervon
jedoch nicht betroffen. "Die vom Ministerium einheitlich vorgegebenen
Anordnungen gelten nicht nur für Tierhalter im Landkreis Fulda,
sondern auch für Tierhalter in vier weiteren hessischen Landkreisen
sowie in Thüringen und Bayern."

Es handele sich dabei um rein präventive, also vorbeugende Maßnahmen,
die gleichwohl für die betreffenden Pferdehalter einschränkenden
Charakter hätte, unterstreicht Landrat Woide und bittet die
betroffenen Tierhalter um Verständnis. Letztendlich müsse aber alles
getan werden, um gesunde Tiere vor der Gefahr einer Ansteckung zu
schützen. Man dürfe sich nicht dem Vorwurf aufsetzen, vorbeugende
Maßnahmen außer Acht gelassen zu haben.



 



 

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