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AHO Aktuell - 17.06.2007

Kanton Genf: Bevölkerung will mehrheitlich strengere Kontrolle von Kampfhunden


Genf (aho) - In einer Volksabstimmung wurde das neue Hundegesetz für
den Schweizer Kanton Genf bei einer Stimmbeteiligung von 42,4 Prozent
mit 75.088 Ja-Stimmen gegen 16.819 Nein-Stimmen angenommen. Mit den
neuen Bestimmungen sollen gefährliche Hunde in Zukunft strenger
kontrolliert und die Bevölkerung besser vor ihnen geschützt werden.

Das Gesetz verbietet die Zucht von als gefährlich eingestuften Hunden
sowie deren Kreuzungen. Jeder, der einen gefährlichen Hund anschaffen
will, muss künftig nachweisen, dass er volljährig ist und einen
Hunderziehungskurs absolviert hat. Er darf neben einem als gefährlich
eingestuften Hund keinen anderen Vierbeiner mehr halten, egal welcher
Rasse. Auf öffentlichem Grund müssen gefährliche Hunde einen Maulkorb
tragen. Zudem besteht eine Meldepflicht für Hundebisse.



 



 

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