Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 19.06.2007

Hundebesitzer müssen auf andere Menschen Rücksicht nehmen


Witten (aho) - Die einen wollen sich mit ihren Vierbeinern möglichst
ungezwungen bewegen können, die anderen fühlen sich massiv belästigt,
wenn sie von Hunden, die nicht angeleint sind, angesprungen werden.
Nach Auffassung der Stadt Witten steht bei diesem Konflikt der Schutz
der Allgemeinheit an erster Stelle. Das Ordnungsamt Witten weist
darauf hin, dass die geltenden Regeln strikt befolgt werden müssen.

"Wer Hunde mit sich führt, hat dafür zu sorgen, dass diese weder
Personen noch andere Tiere gefährden und auch keine Sachen, Gehwege,
Plätze oder Blumenanlagen beschmutzen", erklärt Burkhard Overkamp vom
Ordnungsamt der Stadt Witten. Verstöße können mit einem Bußgeld
geahndet werden.

Über die allgemeinen Bestimmungen hinaus ist im Ortsrecht unter dem
Stichwort "Tierhaltung" festgelegt, was Hundebesitzer im Einzelnen
beachten müssen. Demnach haben Tiere auf Kinderspielplätzen,
Liegewiesen und Sportflächen gar nichts zu suchen. Frei laufen dürfen
Hunde nur auf Wiesen, Feld- und Waldwegen - vorausgesetzt man hat sie
jederzeit unter Kontrolle. Im Klartext heißt das: "Der Besitzer muss
sicherstellen können, dass ihm sein Hund nicht entwischt, keine
Spaziergänger belästigt und auch nicht in den Wald rennt", erklärt
Overkamp.

Kleine Hunde bis zu einer Schulterhöhe von 40 Zentimetern oder einem
Gewicht von bis zu 20 Kilogramm dürfen auch in Wohnsiedlungen (und auf
anderen bebauten Flächen wie z. B. in Gewerbegebieten) frei laufen.
Dagegen sind in den Fußgängerzonen, am Busbahnhof, in Parkanlagen und
auf den Friedhöfen grundsätzlich alle Hunde an kurzer Leine zu führen,
weil sich dort viele Menschen aufhalten.

Verschärfte Bestimmungen gelten z. B. für Rottweiler, Bullterrier,
American Staffordshire Terrier und Mischlingen aus diesen Rassen.
Damit diese wie andere Hunde geführt werden können, ist zunächst ein
erfolgreicher Wesenstest beim Kreisveterinäramt nachzuweisen. Solange
dieser nicht vorliegt, besteht überall in der Öffentlichkeit Anlein-
und Maulkorbpflicht.



 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de