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AHO Aktuell - 20.06.2007

Halter haften gemeinsam für spielende Hunde


Frankfurt/Main (aho) - Verletzen gemeinsam spielende Hunde einen
Menschen, so haften alle Hundehalter gemeinsam. Das hat das
Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt kürzlich in einem Zivilprozess
entschieden (OLG Frankfurt a.M. 12.01.2007 - 19 U 217/06). Dabei ist
es nach Meinung des Gerichts unerheblich, welcher der Hunde die
Verletzung verursacht hat. Dies gelte auch, wenn einer der Hundehalter
selbst verletzt wurde.

Der Kläger und andere Hundehalter hatten ihre Hunde gemeinsam in einem
Park toben lassen. Als einer der Hunde den Kläger umrannte, erlitt er
einen Beinbruch. Er verlangte von dem Halter dieses Tieres
Schadenersatz.

Das Gericht entschied, dass ihm grundsätzlich ein Schadenersatz
zustehe, aber er müsse sich ein Mitverschulden anrechnen lassen. Wer
Hunde toben lasse, müsse wissen, dass damit für sich und andere
Gefahren verbunden seien. Somit könne er bei einem Unfall nicht den
vollen Schadenersatz verlangen. Im konkreten Fall sah das Gericht
eine Mithaftung von 50 Prozent als angemessen an. Dem Kläger wurden
vom Gericht 4000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.



 



 

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