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AHO Aktuell - 21.06.2007

Das Veterinäramt Duisburg informiert: Urlaub mit Hund, Katze & Co


Duisburg (aho) - In der Urlaubszeit sollen mit den Besitzern oft auch
Hund, Katze & Co auf große Reise. Seit 2004 muss dann im Ausland ein
EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser wird von Tierarztpraxen
ausgestellt. Eine Kennzeichnung des Tieres mit einem Mikrochip oder
einer Tätowierung sowie eine gültige Tollwutimpfung sind die
Voraussetzung für das Verreisen in EU-Mitgliedstaaten. Hierauf weist
noch einmal das Veterinäramt der Stadt Würzburg hin.

Ausnahmen gibt es für die Länder Irland, Malta, Schweden und
Großbritannien - hier sind zusätzlich eine Blutuntersuchung und eine
Parasitenbehandlung erforderlich. Sollte der Urlaub in einen
Nicht-EU-Staat geplant sein, müssen die nationalen
Einreisebestimmungen der Länder beachtet werden. Informationen gibt es
bei den Konsulaten der jeweiligen Länder. Wichtig ist, dass bei
Ländern mit einem unbekannten Tollwutstatus für die Wiedereinreise in
die EU eine Blutuntersuchung erforderlich ist, die vor Abreise
durchzuführen ist. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Tierarzt
nach den erforderlichen Fristen, mahnt das Veterinäramt.

Nur bei wenigen Ländern sind noch amtstierärztliche Bescheinigungen
erforderlich.




 



 

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