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AHO Aktuell - 22.06.2007

H5N1-Vogelgrippeverdacht bei toten Schwänen in Nürnberg +++ Hunde anleinen


Nürnberg / Erlangen (aho) - Bei zwei Schwänen, die am vergangenen
Dienstag, 19. Juni 2007, in Nürnberg am Wöhrder See tot aufgefunden
wurden, besteht der Verdacht einer Infektion mit dem
"Vogelgrippe-Virus", dem H5N1-Virus. Das hat das Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen heute
mitgeteilt. Um festzustellen, ob es sich bei dem Erreger um das hoch
pathogene H5N1-Virus handelt, wurden die Kadaver zum nationalen
Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems
geschickt. Mit einem Ergebnis ist im Laufe des Wochenendes zu
rechnen. Wenn es sich um den hoch pathogenen Virus handelt, müssen
weitere Schritte eingeleitet werden.

Die Stadt Nürnberg und das Veterinäramt Fürth haben für den Fall,
dass die Tierkrankheit abermals im Stadtgebiet auftritt, vorgesorgt
und bereits die Maßnahmen ergriffen, die nach der
Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung vorgesehen sind. Die
Veterinäre haben heute die betroffenen Bereiche des Wöhrder Sees
untersucht. Eine nach der Verordnung erforderliche Risikobewertung
hat ergeben, dass vorläufig keine Gefahr einer Ausbreitung des Virus
besteht. Im Gegensatz zum letzten Jahr wird deshalb vorerst auf die
Festlegung von Restriktionsgebieten (Sperrbezirk und
Beobachtungsgebiet) abgesehen. Sollte sich die Lage und
Risikoeinschätzung aus Sicht der Veterinäre dagegen verschlimmern,
muss mit diesen Maßnahmen gerechnet werden.

Die Umgebung wird auch am Wochenende regelmäßig auf verendete
Wasservögel hin kontrolliert und zur Untersuchung zum LGL gebracht.
Die Bürgerinnen und Bürger werden zusätzlich gebeten, Kadaver von
Wasservögeln der Polizei unter der Telefonnummer 110 zu melden.

Die Berufsfeuerwehr hat von Januar bis April 2007 in insgesamt 35
Einsätzen 118 verendete Wasservögel geborgen und zur Untersuchung auf
den H5N1-Virus an das LGL geschickt. Bislang waren alle Ergebnisse
negativ.

Das Gesundheitsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei
der "Vogelgrippe" um eine Tierseuche handelt. Im Normalfall infiziert
sich der Mensch nur äußerst selten mit Vogelgrippeviren. Um dennoch
das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, sollten als
Vorsichtsmaßnahme keine Wasservögel angefasst oder gefüttert werden.
In Grünanlagen ist das Füttern von Fischen und Wasservögeln nach der
Grünanlagensatzung ohnehin verboten. Auch Hundehalter werden
eindringlich an die Anleinpflicht erinnert.




 



 

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