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AHO Aktuell - 10.08.2007

VG Neustadt: Naturschutzverband kann Abschuss von neun Gänsen nicht verhindern


Neustadt (aho) - Das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt hat den Antrag
eines in Hamburg ansässigen, auf dem Gebiet des Vogelschutzes aktiven
Naturschutzverbandes auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
abgelehnt. Der Verband wollte mit diesem Eilantrag den Abschuss von
neun Gänsen auf dem Gelände des Bliesbades in Ludwigshafen-Oggersheim
verhindern.

Dort haben sich in der Vergangenheit ca. 200 Nil-, Grau- und
Kanadagänse angesiedelt, was zu einer erheblichen Verschmutzung der
Wege, der Liegewiese und des Strandbereichs durch Kot geführt hat. Die
Stadt Ludwigshafen ordnete deshalb Anfang Juli 2007 die Erlegung von
zehn Kanadagänsen - allerdings keiner Elterntiere und deren Jungen -
durch einen Jäger an. Mit Hilfe dieser Maßnahme, eines sog.
Vergrämungsabschusses, sollen die anderen Tiere vertrieben werden.

Am 15. Juli 2007 kam es zum Abschuss einer ersten Gans. Um die
Erlegung weiterer Tiere zu verhindern, wandte sich der
Naturschutzverband an das Verwaltungsgericht.

Der Eilantrag blieb aus formalen Gründen ohne Erfolg: Der
Antragsteller als Verband könne sich nicht gegen die Maßnahme wehren.
Die sog. Verbandsklage nach dem Bundesnaturschutzgesetz sei nämlich
nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, z. B. bei einer
Befreiung von Verboten oder Geboten zum Schutz von
Naturschutzgebieten. Ein solcher Fall liege hier nicht vor.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 7. August 2007 - 4 L 874/07.NW -



 



 

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