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AHO Aktuell - 28.08.2007

Landkreis Biberach: Erstmals Fledermaustollwut in Baden-Württemberg


Stuttgart (aho) - Das Friedrich-Loeffler-Institut hat am 24. August
bei einer Wasserfledermaus aus dem Landkreis Biberach das Virus der
europäischen Fledermaustollwut identifiziert. Es handelt sich damit
um den ersten Nachweis des seltenen Erregers in Baden-Württemberg.
Das teilt jetzt das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart mit. Die
seltene Fledermaustollwut, die als eigenständige Erkrankung von der
Fuchstollwut abzugrenzen ist, wurde bislang insbesondere in
Norddeutschland gelegentlich festgestellt.

Eine Gefahr für die Allgemeinheit geht nicht aus, da die Fledermäuse
menschenscheue Tiere sind. Im Falle einer Übertragung auf den
Menschen besteht allerdings durchaus ein Risiko, da es sich um auf
den Menschen übertragbare Tierkrankheit handelt. Bei direktem Kontakt
ist die Übertragung der Erreger durch kleinste Verletzungen möglich.
Kranke oder verletzte Fledermäuse sollten daher nicht angefasst
werden, da Bisse unbemerkt bleiben können. Bei der Aufnahme von
Tieren zur Abgabe in Pflegestationen ist auf geeigneten Schutz, z.B.
durch Lederhandschuhe oder dickere Tücher zu achten. Der Transport
sollte dann zudem in einem geschlossenen Gefäß erfolgen.

Ein höheres Gesundheitsrisiko tragen jene Personen - wie bei dem
jetzigen Vorfall -, die beruflich oder in der Freizeit mit
Fledermäusen beschäftigt sind. Eine vorbeugende Tollwutimpfung wird
daher für diese Personenkreise durch die STIKO (Ständige
Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfohlen. Zudem sind
unerfahrene Personen gefährdet, wenn Sie beim Aufnehmen der Tiere
gebissen werden. Umsicht ist im Umgang mit Fledermäusen also dringend
geboten. Sollte dennoch Kontakt zu einem möglicherweise infizierten
Tier bestanden haben, so ist in jedem Fall ein Arzt zu konsultieren,
damit die gut wirksame Behandlung eingeleitet werden kann.

Im jetzt gemeldeten Fall wurde das von einer ehrenamtlich arbeitenden
Naturschützerin flugunfähig aufgefundene und verhaltensauffällige
Tier zur Aufnahme in eine Fledermauspflegestation sachgerecht ohne
direkten Hautkontakt aufgenommen. Bei der weitergehenden Untersuchung
des Tiers durch eine fledermaussachverständige Person, die bereits
gegen Tollwut geimpft war, wurde diese dann von dem Tier gebissen.
Eine Erkrankung wurde nicht festgestellt, da die Person durch die
Impfung ausreichend gegen eine Erkrankung geschützt war.

Die Erkenntnisse über die Fledermaustollwut sind aufgrund der
Seltenheit der Erkrankung noch nicht umfassend. Wissenschaftler und
Fledermausschützer versuchen derzeit unter Berücksichtigung der
Erfordernisse des Artenschutzes mehr über Vorkommen und
Verbreitungsmechanismen der Krankheit zu erfahren.

Alle 24 in Baden-Württemberg vorkommenden Fledermausarten sind in
ihrem Bestand stark bedroht und durch Naturschutzrecht besonders
geschützt. Von jagenden Tieren, den Tages-Schlafquartieren der
nachaktiven Fledermäuse oder ihrem Kot geht keinerlei
Ansteckungsgefahr aus. Wasserfledermäuse sind zudem nur selten im
Umfeld des Menschen zu finden. Sofern die Tiere verletzt sind,
sollten die zuständigen Behörden oder Fledermaussachverständige
Personen informiert werden.


 



 

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