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AHO Aktuell - 15.09.2007

Stadt Mannheim: Herbst-Impfaktion gegen Tollwut bei Füchsen beginnt


Mannheim (aho) - Wie der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt
Mannheim mitteilt, beginnt am 21. September in Mannheim die zweite
Tollwutimpfaktion dieses Jahres. Zunächst werden im Gebiet nördlich
der BAB 6, im Sandhofer Wald und im Käfertaler Wald sowie im
Waldpark/Reißinsel und in Straßenheim (gesamtes Gebiet östlich der BAB
6) präparierte Köder zur Immunisierung der Füchse per Flugzeug
ausgebracht. Die bebauten Gebiete innerhalb der Stadtgrenzen sind von
dieser Flugauslage ausgenommen. Im restlichen Stadtgebiet werden die
Köder ab dem 5. Oktober von Hand in siedlungsnahen Gebieten und
öffentlichen Grünanlagen ausgebracht.

Um den Erfolg der Immunisierungsaktion nicht zu gefährden, wird der
Fachbereich Sicherheit und Ordnung Schutzmaßnahmen anordnen, die vor
allem den Umgang mit Hunden und Katzen im Stadtgebiet betreffen. Diese
Verhaltensregelungen werden im Amtsblatt der Stadt Mannheim bekannt
gemacht werden. Dann gilt:

- Unabhängig vom eigenen Tollwutimpfschutz dürfen Hunde nach
Ausbringung der Köder im Impfgebiet vier Wochen lang nicht frei
laufen, um zu vermeiden, dass sie ausgelegte Köder fressen und damit
den Impferfolg bei Füchsen einschränken. Katzen sollten ebenfalls vier
Wochen lang nicht im Impfgebiet frei laufen. Falls ein Haustier einen
Köder frisst, besteht keine Gefahr für das Tier. Bitte den Tieren
keinen Köder aus dem Maul nehmen!

- Ausgelegte Köder bitte nicht berühren. Bei einem direkten
Hautkontakt mit Ködern oder mit der Impfstoffflüssigkeit bitte
umgehend die Hände waschen und den Fachbereich Gesundheit informieren.

- Wer verendete oder verdächtige Tiere – vor allem kranke oder
verhaltensgestörte Füchse – feststellt, soll umgehend den
Veterinärdienst im Fachbereich Sicherheit und Ordnung informieren.

Info:

Mannheim liegt in einem tollwutgefährdeten Bezirk, nachdem
Tollwutfälle bei Füchsen im hessischen Odenwald und im Rhein - Neckar
- Kreis aufgetreten sind. Die Herbstsaktion zur Immunisierung der
Füchse findet auf Anweisung des baden - württembergischen Ministeriums
für Ernährung und Ländlichen Raum und in Abstimmung mit den
benachbarten Bundesländern statt und wird vom städtischen
Veterinärdienst im Fachbereich Sicherheit und Ordnung organisiert. Das
Ministerium hat als weitere Schutzmaßnahmen die verstärkte Bejagung
und die Untersuchung aller erlegten und tot aufgefundenen Füchse
angeordnet.

Der letzte positive Befund von Tollwut in Baden-Württemberg liegt
bereits über zwei Jahre zurück. Nach den rechtlichen Vorgaben der
Tollwut-Verordnung werden die intensiven Screeningmaßnahmen
weitergeführt, um ein mögliches erneutes Aufflackern des
Seuchengeschehens beziehungsweise eine Seuchenverbreitung unter der so
genannten Impfdecke rechtzeitig zu erkennen.


 



 

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