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AHO Aktuell - 19.09.2007
Gericht verurteilt Halter wegen nicht entwurmter und nicht entflohter Katzen
Neu-Ulm (aho) – Sind Katzen abgemagert, verfloht und verwurmt, so
erfüllt dies den Straftatbestand der Tierquälerei. Dies ergibt sich
aus einem Urteil des Amtsgerichts Neu-Ulm, in dem die Eltern eines
Babys auch wegen verletzter Fürsorgepflicht uns vorsätzlichen
Körperverletzung zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt wurden.
Im März dieses Jahres hatte ein Nachbar des Paares die Polizei
alarmiert, weil ihm drei abgemagerte, von Flöhen und Würmern
befallene Katzen aufgefallen waren. Die Polizeibeamten entdeckten
daraufhin ein kleines Mädchen, welches zwischen Tierkot und Bergen
von Müll dahinvegetierte. Es war wegen Flüssigkeitsmangels stark
ausgetrocknet.
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