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AHO Aktuell - 11.10.2007

Sachsen-Anhalt: SPD und CDU einigen sich beim Kampfhundegesetz


Magdeburg (aho) – SPD – und CDU – Fraktion im sachsenanhaltinischen
Landtag haben sich auf eine Neufassung des Kampfhundegesetzes
geeignet. Wie die SPD – Fraktion jetzt mitteilt, sollen folgende
Eckpunkte verankert werden:

Alle Hunde müssen durch einen implantierten Erkennungschip oder eine
lesbare Tätowierung gekennzeichnet werden. Zudem müssen alle
Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Mit dem Gesetz soll eine Meldepflicht für Ärzte für Beißvorfälle und
andere Verletzungen im Zusammenhang mit Angriffen von Hunden
eingeführt werden.

Das Gesetz nennt zwei Arten von gefährlichen Hunden. Einerseits
Hunde, bei denen Gefährlichkeit vermutet wird. Hierbei handelt es
sich um Hunde, für die nach Bundesrecht gemäß §2 Abs.1 Satz 1
HundVerbrEinfG ein Einfuhrverbot in die Bundesrepublik besteht. Diese
Hunde müssen einen Wesenstest absolvieren. Wird die vermutete
Gefährlichkeit durch den positiven Nachweis der Sozialverträglichkeit
des Hundes (Wesenstest) widerlegt, sind keine weiteren
Voraussetzungen des Halters zu erfüllen.

Andererseits gelten Hunde als gefährlich,

• die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß
hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf
andere in der Wirkung gleichstehende Merkmale gezüchtet,
ausgebildet oder abgerichtet sind.
• die sich als bissig erwiesen haben.
• die wiederholt in Gefahr drohender Weise Menschen
angesprungen haben.
• die wiederholt Vieh, Katzen oder Hunde oder
unkontrolliert Wild gehetzt oder gerissen haben.

Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf einer Erlaubnis. Die
Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Halter seine Zuverlässigkeit,
seine persönliche Eignung sowie seine Sachkunde für das Halten von
Hunden und einen Wesenstest über die Sozialverträglichkeit seines
Hundes nachweist.

Das Gesetz wird eine Evaluation in fünf Jahren vorsehen. Die
Koalitionsfraktionen werden den Gesetzentwurf im November in erster
Lesung in den Landtag einbringen. Die zweite Lesung und die
Verabschiedung sollen spätestens im Januar erfolgen.



 



 

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