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AHO Aktuell - 15.10.2007

Bundesweit unzureichend geregelt: Hessen verbietet die Haltung gefährlicher Wildtiere


München / Wiesbaden – Der Markt mit exotischen Tieren boomt in
Deutschland: Allein am Frankfurter Flughafen wurden 2006 über 940.000
Reptilien, Von den 19 in Deutschland vorkommenden A.-Arten (Frösche,
Kröten, Unken, Molche, Salamander) sind 11 Arten in ihrem Bestand
gefährdet oder stehen kurz vor der Ausrottung (Artensterben).
Amphibien, Skorpione und Spinnen importiert. „Je gefährlicher, desto
beliebter: Immer mehr geltungssüchtige Halter wollen sich statt mit
Pitbulls nun mit Kobra & Co. aufwerten“, so PRO WILDLIFE-Sprecherin
Dr. Sandra Altherr in München gegenüber der Presse.

Die Haltung gefährlicher Tiere ist in Deutschland bislang völlig
unzureichend geregelt: Nur Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg -
Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein haben
überhaupt Regelungen, die zudem völlig unterschiedlich sind. Oft
handelt es sich hierbei nicht um Verbote, sondern die Haltung von
Krokodil & Co. muss den Behörden lediglich gemeldet werden. Immer
wieder machen Fälle Schlagzeilen, wo gefährliche Tiere entkommen,
ausgesetzt oder in Wohnungen zurückgelassen werden. „In Hessen gab es
erst jüngst wieder einen Fall, bei dem in einer Privatwohnung 34
Giftschlangen frei herumkrochen“, berichtete Altherr.

PRO WILDLIFE dokumentiert seit Jahren Ausmaß und Anstieg des
unkontrollierten Handels mit Wildtieren. „Inzwischen ist nahezu alles
auf dem Markt erhältlich – selbst Tiere, die vor wenigen Jahren noch
kaum einer kannte“, berichtet Altherr. „Es werden sogar Nasenbären
angeboten. Die sehen zwar possierlich aus, können aber binnen Sekunden
die Halsschlagader eines ausgewachsenen Schäferhundes durchbeißen...“

Hessen handelt

Hessen hat jetzt die Haltung von gefährlichen Wildtieren verboten. Das
teilte Hessens Innenstaatssekretärin Oda Scheibelhuber mit. Die
entsprechende Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche
Sicherheit und Ordnung (HSOG) ist jetzt in Kraft getreten. „Wir müssen
das unterbinden, weil sich aus der Haltung von gefährlichen Tieren
wildlebender Art in privaten Haushalten im Einzelfall erheblichen
Risiken für das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Menschen
ergeben“, sagte Scheibelhuber. Es gelte, insbesondere Kinder zu
schützen und Einsatzkräfte davor zu bewahren, von Wildtieren in
Wohnungen verletzt zu werden. Die Staatssekretärin verwies auf
Expertenaussagen, nach denen im letzten Jahr bundesweit bei
Giftnotrufzentralen mehr als 700 Zwischenfälle mit exotischen
Gifttieren gemeldet worden. Fast 30 Prozent dieser Vorfälle betrafen
Jugendliche/bzw. Kinder unter 15 Jahren und dabei wurden nicht einmal
alle Giftnotrufzentralen abgefragt.

Als gefährlich gelten Tiere, mit denen der Umgang wegen der ihnen
eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu erheblichen
Verletzungen oder Schäden führen kann, zitierte die Staatssekretärin
die Definition. Darüber hinaus sei ein Bestandsschutz vorgesehen für
Halter, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens ein gefährliches
Wildtier gehalten haben. Allerdings müssen die Halter ihre Tiere bis
zum 30. April bei den Ordnungsbehörden melden. „Wenn im Einzelfall
eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht, können die
örtlichen Ordnungsbehörden auf der Grundlage des HSOG eingreifen und
das Tier sicherstellen“, stellte Scheibelhuber klar.

Für den Vollzug des Gesetzes sind die Regierungspräsidien zentral
zuständig. „Die Sachkunde der Regierungspräsidien, die auch für den
Artenschutz zuständig sind, wird auf diese Weise optimal genutzt“, so
Scheibelhuber. Mit dem Gesetz sei ein angemessener Ausgleich zwischen
dem Interesse der Öffentlichkeit an einem zwingend erforderlichen
Schutz vor diesen Tieren und dem Interesse der Wissenschaft an einer
Haltung dieser Tiere gefunden, so die Staatssekretärin abschließend.



 



 

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