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AHO Aktuell - 04.12.2007

Tierärzte kündigen Vertrag mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung


Bonn (aho) - In einem offenen Brief an den Präsidenten der Deutschen
Reiterlichen Vereinigung (FN), Breido Graf zu Rantzau, hat die
Bundestierärztekammer (BTK) die Rahmenvereinbarung zum Einsatz von
Tierärzten bei Pferdesportveranstaltungen gekündigt. Die Vereinbarung
enthält Regelungen zu Pflichten, Anwesenheit und Vergütung von
Turniertierärzten. Die Tierärzte protestieren so gegen die neue
Leistungsprüfungsordnung (LPO), die am 1. Januar 2008 in Kraft tritt.

Wie die BTK jetzt mitteilt, ist bislang die Anwesenheit eines
Tierarztes bei Turnieren der mittleren und höheren Klassen
grundsätzlich vorgeschrieben. In der neuen LPO wird den
Landesverbänden durch einen Zusatz freigestellt, bei „Turnieren mit
regionaler Bedeutung“ besondere Bestimmungen zu erlassen. Dies
ermöglicht den Landesverbänden, Veranstaltungen entsprechend zu
definieren und Tierärzte nur noch in Rufbereitschaft einzusetzen.
Bereits jetzt umgehen einzelne Landesverbände die LPO und setzen bei
Turnieren bis zur mittleren Klasse Tierärzte nur auf Abruf ein. Mit
der neuen LPO könnte diese Ausnahme zur Regel werden, befürchtet die
BTK.

„Hier wird ganz klar beim Tierschutz gespart! Mit einer
Rufbereitschaft ohne die ständige Anwesenheit eines Tierarztes wird
man den Gefahren und Unwägbarkeiten bei Pferdesportveranstaltungen
nicht gerecht“, betonte Dr. Ernst Breitling, Präsident der
Bundestierärztekammer. „Gerade bei Turnieren der niederen Klassen mit
Reitern, die ihr Können oder das ihrer Pferde auch mal überschätzen,
geschehen die häufigsten Unfälle.“ Die Anwesenheit der Tierärzte vor
Ort garantiert nicht nur die sofortige medizinische Versorgung eines
verletzten Tieres. Im gesamten Ablauf der Turnierveranstaltung stellen
sie den Schutz der Pferde sicher und leisten einen wesentlichen
Beitrag zur Qualitätssicherung der Sportveranstaltungen. Aus
finanziellen Gründen auf die ständige Anwesenheit eines Tierarztes zu
verzichten, schadet dem Ansehen des Pferdesports und geht zu Lasten
der Tiere.

Dabei liegt die Aufwandsentschädigung bereits beträchtlich unter den
gesetzlich geregelten Sätzen der Gebührenordnung für Tierärzte. Damit
leistet die Tierärzteschaft einen bewussten Beitrag zur Stärkung des
Tierschutzes und des Pferdesports. „Jeder Handwerker nimmt heutzutage
mehr als das Doppelte“, sagte Breitling. „Doch auch eine von der
Bundestierärztekammer vorgeschlagene moderate Anhebung von 20 auf 25
EURO pro Stunde wird von den Landesverbänden abgelehnt.“




 



 

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