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AHO Aktuell - 13.12.2007

Schweiz: 14 Hunderassen werden im Kanton Thurgau als potentiell gefährlich eingestuft


Frauenfeld (aho) - Im Schweizer Kanton Thurgau werden 14 Hunderassen
als potenziell gefährlich eingestuft. Ohne eine Bewilligung ist das
Halten oder Mitführen eines solchen Hundes im Kanton künftig
verboten, wie aus der von der Thurgauer Regierung revidierten
Verordnung zum Hundegesetz zu entnehmen ist. Die Bewilligungen für
das Halten von als gefährlich eingestuften Hunden erteilt das
kantonale Veterinäramt, wie die Thurgauer Staatskanzlei am Donnerstag
mitteilte.

Als potentiell gefährlich werden nach den Plänen der Thurgauer
Regierung insgesamt 14 Hunderassen und Hundegruppen inklusive
Kreuzungen mit diesen eingestuft, nämlich American Staffordshire
Terrier, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila
Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Presa
Canario (Dogo Canario), Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa
und Hunde des Typs Pitbull.

Wer heute schon einen solchen Hund hält, muss innerhalb eines Jahres
nach Inkrafttreten der Bewilligungspflicht im Besitz einer
Haltebewilligung sein. Eine Bewilligung ist weder auf eine andere
Person noch auf einen anderen Hund übertragbar. Bei einem Umzug in
den Kanton Thurgau gilt eine zehntägige Frist für die Einreichung
eines Gesuches. Der Bewilligungsausweis enthält alle Angaben, die
nötig sind, um eine Kontrolle vor Ort durchzuführen.

Die Verordnungsänderung regelt auch die Einzelheiten zum neu
vorgeschriebenen Hundeerziehungskurs für Tiere mit einem
Erwachsenengewicht von mehr als 15 Kilogramm. Werden größere Hunde
als Welpen erworben, soll zusätzlich ein Welpenkurs besucht werden.

Neu können geringfügige Übertretungen der Hundegesetzgebung mit
Ordnungsbussen bestraft werden. So sind beispielsweise für die nicht
korrekte Beseitigung von Hundekot auf Trottoirs und Fußwegen sowie in
Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen, Gärten, Futterwiesen und
Gemüsefeldern eine Busse von 150 Franken und für das unangeleinte
Mitführen des Hundes in Park-, Schul-, Spiel- oder Sportanlagen sowie
an verkehrsreichen Strassen eine Busse von 50 Franken vorgesehen.

Falls die Referendumsfrist bis am 21. Dezember 2007 ungenützt
abläuft, treten das Hundegesetz und die Verordnung dazu per 1. Januar
2008 in Kraft.



 



 

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