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AHO Aktuell - 19.04.2006

Stadt Karlsruhe: >>Das öffentliche Grün in der Stadt ist kein Hundeklo<<


Karlsruhe (aho) - Hundehalterinnen und Hundehalter müssen Rücksicht
auf Passanten und Kinder ohne Vierbeiner nehmen und sich an die Regeln
der Grünanlagenverordnung halten. Darauf machen in den kommenden
Wochen und Monaten gemeindliche Vollzugsbeamte der Stadt Karlsruhe vor
Ort im Gespräch verstärkt aufmerksam. Denn das öffentliche Grün in der
Stadt dient der Erholung und Entspannung, nicht aber als Hundeklo,
heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Besonders prekär wird
es, wenn sich die nicht selten mit Spulwürmern versetzten
Haufen
auf Kinderspiel- oder Liegeplätzen finden oder freilaufende
Hunde kleine Kinder erschrecken.

Hundefreunde müssen ihre Fiffis daher auf den Wegen und Plätzen der
öffentlichen Anlagen an die Leine nehmen. Nicht gestattet ist es,
Hunde auf Kinderspielplätze, Spiel- und Liegewiesen zu führen und dort
rennen zu lassen. Die Tiere dürfen ihren Kot nicht in öffentlichen
Anlagen hinterlassen. Dafür müssen die Halter oder Führer von Hunden
sorgen, mahnt die Stadt in einer Presseinformation. Passiert es
trotzdem, sind Verunreinigungen sofort zu entfernen. Uneinsichtige
Hundehalterinnen und Hundehalter, die nicht bereit sind, sich an diese
Regeln zu halten, müssen damit rechnen, dass ihr ordnungswidriges
Verhalten mit einer Geldbuße bestraft wird.

Nur auf den speziell ausgewiesenen Hundeauslaufflächen von
beachtlichen 120.000 Quadratmetern Fläche dürfen die Tiere sich ohne
Leine bewegen. Die Auslaufflächen sind allerdings nicht als Hundeklo
gedacht. Im Gartenbauamt gibt es daher kostenlose Robidog-Beutel, um
den Hundekot sofort beseitigen zu können.

Sind Kinder in der Nähe, sollten Hundebesitzer besonders vorsichtig
sein. Denn häufig reagieren gerade kleine Mädchen und Jungen auf
freilaufende Tiere ängstlich und können oft auch nicht einschätzen,
wie der Vierbeiner wiederum auf sie reagiert. Angstmachende
Begegnungen jedoch können Kinder auf Dauer in ihrer unbekümmerten
Aktivität einschränken. Auch Eltern sollten daher mitdenken und in
einer konfliktbedrohten Situation richtig handeln. Dazu gehört, dass
sie mit ihren Kindern Handlungsstrategien besprechen und einüben.
Etwa: Niemals einen Hund schlagen oder treten, wenn er am Körper
schnüffeln will. Ruhig stehen bleiben. Niemals einem Hund direkt in
die Augen starren. Niemals einen unbekannten Hund streicheln oder mit
ihm spielen wollen, ohne vorher den Besitzer oder die Besitzerin um
Erlaubnis gefragt zu haben. Wichtig bei Begegnungen mit fremden Hunden
ist der absolute Vorrang des Schutzes der Kinder. Eltern sollten
deshalb stets ein ruhiges Gespräch mit den Hundebesitzern suchen,
heißt es aus dem Rathaus der Stadt Karlsruhe.


 



 

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